Anmeldung

Event

Vorbereitungslehrgang Nürnberg Güterkraftverkehr 2027 (Privatpersonen bitte Privatanschrift eingeben)

ANMELDUNG zum Sachkundevorbereitungslehrgang „Güterkraftverkehr"

Kursgebühr:

1.400 Euro inkl. Lehrmaterial Kursgebühr - ACHTUNG: ab 01.01.2027 - 1.490 Euro inkl. Lehrmaterial Kursgebühr

LBT-Mitglieder: 1.100 Euro inkl. Lehrmaterial - ACHTUNG: ab 01.01.2027 - 1.190 Euro inkl. Lehrmaterial Kursgebühr

Förderung über BALM-Weiterbildung möglich: Voraussetzung - Kursbuchung erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids!

Antragstellung gegen geringe Gebühr über das Fördermittel Plus Team in Nürnberg, Tel. 089-12114118 möglich

Die Vorbereitungslehrgänge GüKG sind nach §4 Nr. 21a bb UstG von der Umsatzsteuer befreit.

 

VERANSTALTUNGSORT

BBVG e.V. - SVG Nürnberg

Witschelstraße 95

90431 Nürnberg

 

Teilnahmebedingungen - Stand: Januar 2021

1. Anmeldung

Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Lehrveranstaltung des bbvg muss spätestens 10 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich erfolgen. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die nachfolgenden Teilnahmebedingungen an. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und grundsätzlich unverzüglich, spätestens aber 3 Kalendertage vor Beginn der Lehrveranstaltung, durch das bbvg bestätigt. Durch den Zugang der Bestätigung entsteht der Vertrag zwischen Teilnehmer und bbvg über Abhaltung und Teilnahme an einer Lehrveranstaltung.

2. Zahlungsbedingungen, Rechnungsstellung

Der Teilnehmer hat die Gebühr für die Lehrgangsveranstaltung, unabhängig von Leistungen Dritter spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu bezahlen. In diesen Gebühren sind die Kosten für seitens des bbvg zur Verfügung gestellten Lehrmittel, nicht jedoch Kosten für Bewirtung enthalten. Der Teilnehmer erhält über sämtliche Gebühren eine Rechnung.

Bewirtungskosten – sofern diese anfallen – werden gesondert erhoben.

3. Rücktritt

Der Rücktritt ist bis zum Beginn der Lehrveranstaltung möglich und ist durch vom Teilnehmer unterzeichnetem Einschreiben an das bbvg zu richten; für die Rechtzeitigkeit der Erklärung ist der Zugang beim bbvg maßgebend.

Je nach Rücktrittszeitpunkt sind folgende Entschädigungen zu bezahlen:

Rücktritt 20 bis 7 Werktage vor Lehrgangsbeginn:               30% der vollen Gebühr

Rücktritt 6 bis 3 Werktage vor Lehrgangsbeginn:                 50% der vollen Gebühr

späterer Rücktritt:                                                                 volle Gebühr

Teilnehmer, die zu der Lehrveranstaltung nur teilweise erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung der vollen Gebühr verpflichtet. Auch bei Lehrgangsabbruch durch den Teilnehmer ist eine Rückerstattung grundsätzlich ausgeschlossen, sofern die Gründe für den Abbruch nicht vom bbvg zu vertreten sind.

4. Absage von Lehrveranstaltungen

Das bbvg hat das Recht, bei ungenügender Beteiligung (weniger als 5 Teilnehmer) Lehrveranstaltungen abzusagen. In diesem Falle werden bezahlte Gebühren in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen für den Teilnehmer nicht.

5. Wechsel der Referenten

Das bbvg behält sich vor, den Ablauf der Veranstaltung auch kurzfristig dergestalt abzuändern, dass die für bestimmte Veranstaltungstage angekündigten Themen auf einen anderen Veranstaltungstag verschoben und durch ein für einen späteren Zeitpunkt vorgesehenes Thema ersetzt werden.

Das bbvg behält sich ebenfalls den Wechsel angekündigter Referenten aus organisatorischen Gründen unter Wahrung der Veranstaltungsqualität vor. Der Wechsel eines Referenten berechtigt den Teilnehmer weder zum Rücktritt oder Abbruch des Kurses noch zur Minderung der Gebühr oder zur Erhebung von Ansprüchen auf Rückerstattung.

6. Unterrichtsform

Die Lehrveranstaltung erfolgt grundsätzlich als Präsenzveranstaltung.

7. Haftung

Das bbvg schließt jegliche materielle und immaterielle Haftung aus, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

8. Copyright

Sämtliche Lehrmittel dürfen nur mit ausdrücklichem Einverständnis des bbvg vervielfältigt und weitergereicht werden.

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in Interessenlage und Bedeutung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass die Regelungen dieses Vertrags eine von den Vertragsparteien nicht beabsichtigte Lücke aufweisen.

10. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der jeweilige vom Kursteilnehmer bei der Anmeldung gewählte Veranstaltungsort. Es findet deutsches Recht Anwendung.

Hinweis nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung

Für die Organisation und Durchführung dieser Vorbereitungslehrgänge werden Ihre personenbezogenen Daten durch das bbvg e.V. bei der Anmeldung erhoben. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1b DSGVO. Weiter Informationen über die Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet unter https://www.bbvg.eu/footer/datenschutz/ abrufen

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Abschluss

Ich akzeptiere die Anmeldebedingungen.

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen

Nach Klick auf “Jetzt verbindlich anmelden” werden die Anmeldedaten in unsere Teilnehmerliste eingetragen. Die Daten werden außerdem per E-Mail an die Geschäftsstelle gesendet. Sie erhalten eine Kopie Ihrer Anmeldung.